Ulrich Friedrich Opfermann

NS-Bewegung und NS-Regime, Gegnerschaft und politische Verfolgung. Ein Überblick


Allgemeiner zeitgeschichtlicher Kontextlangels

  • Mythos

Selbst- und Fremdbeschreibungen in den Entnazifizierungsakten ergeben Heerscharen von Prüflingen, die nur „nominelle“ Parteigenossen, arglose, die Partei im Grunde zutiefst verabscheuende „Mitläufer“ und heimliche, wenn nicht offene NS-Gegner gewesen seien, die im erklärten Widerspruch zum Regime oder auch im „antifaschistischen Widerstandskampf“ gestanden hätten.1
Das in seiner Summe für wahr zu halten, liefe auf die seltsame Schlussfolgerung hinaus, Nazis hätten sich unter beschwerlichen Umständen in einer weitgehend antifaschistischen Bevölkerung bewegt, und seien selbst in ihrer eigenen Partei, der NSDAP, die Ausnahme von der Regel gewesen, umgeben von lauter antinazistischen Parteigenossen.
Es liegt auf der Hand, dass diese persönlichen Erklärungen häufig schlicht Schutzbehauptungen waren. Als zählebiger Mythos entfalteten sie jedoch im politischen, medialen und Alltagsdiskurs nach dem Regimeende eine außerordentliche Wirkungskraft. Es setzte sich als – vergleichend und einschränkend ist es zu sagen – typisch deutsche Betrachtungsweise die Vorstellung fest, dass anders als bei jeder anderen Partei eine Mitgliedschaft in dieser einen mit einer Übereinstimmung mit ihr rein nichts zu tun haben müsse und dass die nähere Betrachtung meist nur ergebe, dass das Mitglied „eigentlich“ ja gar keins gewesen sei.
Die Legende von der kollektiven Unschuld ermöglichte Verantwortungsabwehr und -ableitung auf eine sehr kleine wahlweise als verbrecherisch oder als verrückt ins Bild tretende Clique an der Spitze der Hierarchie, der nach dem „Zusammenbruch“ von den, wie es in fortgeführter Gegenüberstellung im Alltagssprech hieß, „Siegern“ der Garaus gemacht worden sei. Problem demnach gelöst. In der Popularität dieser Legende artikulierte sich ein flächendeckendes Interesse. Das ließ erst nach, nachdem die Erlebnisgeneration die Schaltstellen verlassen hatte und ein stärkeres Bedürfnis nach historischer und politischer Aufklärung wach und aktiv wurde. Das geschah in dieser Region seit den ausgehenden 1970er Jahren in einer bis heute fortdauernden Konkurrenz mit den älteren Vergangenheitsbildern. Und mit konsensorientierten mittigen Darstellungsmodi, wie sie auch auf diesem Feld Abhängigkeit von materiellen und sozialen Ressourcen immer wieder neu hervorbringt.

  • Realgeschichte

Inzwischen hat die historische Forschung den Mythos von der an der Nase geführten Volks-, Leidens- und Opfergemeinschaft detailliert widerlegen können. Von der „Konsens-“, „Zustimmungs-“ oder „Beteiligungsdiktatur“ ist nun die Rede. Im Kontext der antisemitischen Pogrome von 1938 kam zudem das Wort von der Gemeinschaftlichkeit stiftenden „Selbstermächtigung“ auf.2 Gemeint ist das einer besonderen Anordnung von oben nicht bedürfende gewalttätige Agieren im Ablauf und in der Gestaltung von Ausschreitungen gegen exkludierte Minderheiten, nämlich als ein Zugehörigkeit und Zusammengehörigkeit vermittelndes Gemeinschaftserlebnis der volksgemeinschaftlich Inkludierten, von Handelnden, Passanten, „Gaffern“, quer durch die Sozial- und Altersgruppen bis hin zu den Schulkindern. Die Pogrome in Berleburg und Laasphe liefern anschauliche Fallbeispiele für selbstaktive Handlungsträger von unten, die sich durch Deutschtum miteinander verbunden und legimiert sahen.
Als gesichert darf gelten, dass NS-Regime und völkische Volksgemeinschaft eine wechselseitige Dynamik entfalteten und die Impulse ständig hin und her gingen. Basis und Führung radikalisierten sich gegenseitig. Es gab in diesen Jahren eine lebendige teils offene, teils verdeckte und kodierte Kommunikation selbst über die monströsen Massenverbrechen bei einem überwältigend hohen Grad an Grundkonsens mit dem Regime, der bis in dessen Zusammenbruch hinein anhielt. Die deutsche Bevölkerung, die sich 1932 bei den letzten demokratischen Wahlen nahezu zur Hälfte für die Parteien der Harzburger Front (DNVP, NSDAP) und gegen den demokratischen Verfassungsstaat entschieden hatte, verhielt sich mehrheitlich bis in die Endphase des NS-Regimes anders als im Ersten Weltkrieg und anders als große Anteile der Zeitgenossen in Frankreich, Jugoslawien oder Italien. Sie befand sich seit der Machtübergabe bis in die Untergangsphase in weiten Teilen an der Seite ihrer staatlichen und politischen Führung.
Nach der raschen und ungefährdeten Etablierung der faschistischen Bewegung als Staat hatte die Opposition jede Relevanz eingebüßt und stand nunmehr auf verlorenem Posten. Ein Abwählen selbst unter den illusorischen Bedingungen einer freien Wahl wäre ebenso unrealistisch gewesen, wie ein revolutionärer Sturz es war, und die Frage musste aufkommen, was unter den deutschen Bedingungen oppositionelle Regungen überhaupt noch sollten.
Eine nicht resignative Antwort darauf musste schwerfallen, dennoch aber gab es immer auch erstens Verhaltensalternativen zur Anpassung an das und zur Übereinstimmung mit dem Regime. Und es gab zweitens auch die Menschen, die sich genau für diese andere Haltung entschieden, aus großer Empörung, besonders mutig, vielleicht nur in einem kurzen Abschnitt ihres Lebens, wie auch immer. Sie repräsentieren einen wichtigen Teil der regionalen Vergangenheit und sollten als in ihrem Widerspruch zu mehrheitlichen Meinungen und Verhaltensweisen beispielhaft und daher besonders erinnerungswürdig in die regionale Erinnerungskultur aufgenommen sein.
Weil Widerspruch und Widerstand die Sache von meist nichtbürgerlichen minderheitlichen Kleingruppen und von Einzelnen gewesen waren, war und blieb die Erinnerung daran nach dem in der deutschen Volksgemeinschaft nicht als „Befreiung“, sondern als „Zusammenbruch“ erlebten Regimeende jedoch ebenfalls minderheitlich. Die öffentliche Würdigung blieb begrenzt auf wenige vor allem bürgerliche und kirchliche Ausnahmeerscheinungen. Beispielhaft für den Umgang mit diesem Aspekt der regionalen Zeitgeschichte ist die jahrzehntelange politisch motivierte Verweigerung des Einbezugs des international hoch anerkannten Siegener Schlossers, Kommunisten und Widerstandskämpfers Walter Krämer in diesen sehr kleinen Kreis posthum regional in Medien und Politik Hervorgehobener.
Dieses Arbeitsvorhaben der VVN-BdA ging davon aus, dass das, was bislang zum Thema bekannt ist, nicht alles sein konnte. Die Ausgangsannahme war, dass ein Defizit, ein Recherchedesiderat, existiere, was sich bald bestätigte. Vor allem bei den „kleinen Leuten“ gab es, wie sich zeigte, durchaus mehr Nichteinverständnis mit den vor wie nach 1933 in der Region dominanten Strukturen. Wenn die Realgeschichte des Widerspruchs gegen völkisch-nationalistische Bewegungen und Herrschaftsverhältnisse nicht dem Vergessen anheimfallen, sondern für heute fruchtbar gemacht werden soll, ist es notwendig, seine Sprecher aufzufinden, ihre Geschichten zu recherchieren, sie in ihren konkreten zeitlichen und räumlichen Einzelheiten festzuhalten und sie zu erzählen. Das ist der Sinn dieser Sammlung von biografischen Darstellungen. Sie hat damit eine geschichts- und gesellschaftspolitische Aufgabe.

Stapellauf des Schulschiffs „Horst Wessel“ auf der Werft Blohm & Voss, Hamburg 1936: ein Teilnehmer ohne zum „deutschen Gruß“ gereckten Arm (rechtes oberes Viertel)

  • Das oppositionelle Spektrum

Wenn von der Opposition gegen das NS-Regime die Rede ist, ist hier eine breite soziale und politische Vielfalt gemeint. Teils waren die gegnerischen Akteure seit mindestens den Weimarer Jahren konform mit ihrem Herkunftsmilieu in der Ablehnung völkisch-nationalistischer Politikangebote. So war es im Großen und Ganzen bei der linken und der katholischen Arbeiterschaft. Bürgerlich-protestantische Kritiker dagegen hatten zwar ebenfalls lange schon im Widerspruch zu DNVP und NSDAP gestanden, bildeten aber in ihrem Herkunftsmilieu eine kleine Minderheit. Mancher Bürgerliche kündigte den NS-geneigten Mittekonsens auch erst nach 1933 mit dem inzwischen einsetzenden Terror und dem nun offenbar in einen Krieg führenden Radikalisierungskurs auf.
Den Trägern des Regimes ging es zunächst darum, den Hauptwiderstand zu brechen. Also richtete sich die Verfolgung als erstes gegen die politische Linke, die seit den 1920er Jahren gegen die von ihr wie auch von einigen kritischen bürgerlichen Beobachtern unter den Terminus „Faschismus“ subsumierten völkischen Bewegungen auftrat. Spätestens seit dem Reichstagsbrand mit der Verordnung „zum Schutz von Volk und Staat“ als faktischem Parteiverbot war die KPD das vorrangige Objekt der nun einsetzenden Repression. Nach der Zahl sowohl der widerständigen Akteure – vor wie nach 1933 – wie auch der Verfolgungsopfer ist sie an erster Stelle zu nennen.
Die KPD war eine klassische Arbeiterpartei mit einer nach Hundertausenden zählenden Mitgliedschaft und einer erheblichen Anziehungskraft im kulturellen Milieu. Bis 1935 war sie fähig, ein verzweigtes Organisationsnetz aufrechtzuerhalten, das trotz aller Einbrüche immer wieder neu geknüpft werden konnte, so dass bis dahin sogar die verbotene Parteizeitung Rote Fahne im Untergrund noch erscheinen konnte. Dabei spielte eine große Rolle, dass die KPD schon seit den 1920er Jahren mit der Möglichkeit einer bürgerlich-antikommunistischen Diktatur gerechnet und sich auf eine Fortexistenz in der Illegalität vorbereitet hatte (zur Region siehe dazu etwa: Alfred Becker).
Ein großer Teil der wichtigeren Funktionäre von KPD und SPD wurde inhaftiert, viele Mitglieder fielen Misshandlungen und Morden zum Opfer. Viele flohen ins Ausland. Strafprozesse gegen ganze Gruppen dienten vor allem der Einschüchterung und der Kriminalisierung. Vermehrt entschieden Kommunisten und Sozialdemokraten sich dann seit der zweiten Hälfte der 1930er Jahre, den Risiken einer unverhohlen terroristisch agierenden Diktatur aus dem Weg zu gehen. Teils „überwinterten“ sie in bewußter politischer Passivität, teils waren sie bestrebt, unter den neuen Herrschaftsverhältnissen weiterhin ihre Geschäfte und beruflichen Tätigkeiten erfolgreich und mit Anerkennung von oben fortzuführen. Das konnte über einen schlichten Opportunismus hinaus Selbstgleichschaltung mit öffentlicher Unterwerfungsbekundung oder den Eintritt in die NSDAP bedeuten.
Dennoch aber bildeten sich reichsweit immer wieder neu vor allem kommunistische Widerstandszirkel und kommunistische Zentren in bestehenden Oppositionsgruppen. Das gilt ähnlich für die kleinen sozialistischen Gruppierungen zwischen KPD und SPD wie die Sozialistische Arbeiterpartei (SAP), den Internationalen Sozialistischen Kampfbund (ISK) oder die Gruppe Neu Beginnen. Im Siegerland und in Wittgenstein scheint dieser Teil der Linken jedoch nicht vertreten gewesen zu sein.
Wie die KPD, mit der sie konkurrierte, war die Sozialdemokratie fest in der Arbeiterschaft verankert. Beide Parteien waren dennoch durchweg nicht zu einer Zusammenarbeit bereit. Wenn die einen die feindlichen Nachbarn als „Sozialfaschisten“ beschimpften, echote es seit den 1920er Jahren von der anderen Seite „rot lackierte Faschisten“. Während die KPD ihren desaströsen Kurs mit der Machtübergabe an die Nazis und an ihre Verbündeten revidierte, gab die SPD den ihren zu keinem Zeitpunkt auf. Anders als noch 1920 beim Kapp-Putsch hatte sie schon im Vorfeld gegenüber den rechten Befürwortern einer völkischen Diktatur einen uneingeschränkt legalistischen Kurs eingeschlagen. Unmittelbar nach der Machtübertragung erklärte der sozialdemokratisch geführte Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund (ADGB) seine politische Neutralität gegenüber den neuen Machtverhältnissen und orientierte auf Stillhalten und Anpassung. Bereitwillig mobilisierte er seit Mitte April 1933 in illusionärer Hoffnung auf eine künftige Duldung mit zu dem von der NS-Führung ausgerufenen „Tag der nationalen Arbeit“ am 1. Mai.

NS-Inszenierung „Tag der nationalen Arbeit“, 1. Mai 1933, Berlin, Tempelhofer Feld

Der ADGB erhoffe sich, erklärte er, dass die Arbeiterschaft zukünftig ein vollberechtigtes „Mitglied der deutschen Volksgemeinschaft“ sein werde. Die im ADGB organisierten Lohnabhängigen forderte er auf, „sich festlich zu beteiligen“. Noch während der Maifeier traf das Regime letzte Vorbereitungen zur Zerschlagung der Gewerkschaften. Am 2. Mai wurden dann die Gewerkschaftshäuser durch SA und SS gestürmt und Gewerkschafter tausendfach bis hin zum Totschlag misshandelt und inhaftiert. So war es auch im Siegerland (siehe den Bericht von Gustav Vitt). Das gewerkschaftiche Eigentum wurde enteignet. Die Existenz des ADGB und seiner Mitgliedsorganisationen war damit beendet.
Die liberaldemokratischen Kräfte der bürgerlichen Mitte waren seit Beginn der 1930er Jahre durch die massiven Abgänge an die NS-Bewegung politisch marginalisiert. Wenn Hermann Graml meinte, dass „das Bürgertum und die national-konservativen Eliten bis 1938 völlig passiv (blieben)“,3 dann entließ er in unzutreffender Verallgemeinerung diesen Teil der Gesellschaft ungerechtfertigt aus der Verantwortung, denn weite Teile des kleinen, mittleren und gehobenen Bürgertums bildeten lange schon mit einem hohen Maß an Aktivität die soziale Basis der Deutschnationalen, des Stahlhelms, des Antisemitischen Schutz- und Trutzbunds, der Kriegervereine und anderer völkischer und der Weimarer Verfassung feindlicher Zusammenschlüsse, bevor eine enthemmte bürgerliche „Mitte der Gesellschaft“ dann in massenhafter Radikalisierung die ebenfalls nicht gerade passive NS-Bewegung zu einer Millionenbewegung machte.
Ein Widerstand entwickelte sich im bürgerlichen Milieu erst spät, isoliert oder an der Seite linker Gruppen. Für bürgerlichen Widerstand stehen die Weiße Rose, der Kreisauer Kreis oder die Bürgerlichen in der Schulze-Harnack-Boysen-Gruppe („Rote Kapelle“).
Ähnliches wie zum bürgerlichen Politikspektrum ist zu den Kirchen zu sagen. Sie suchten nach einem „Modus vivendi mit dem Dritten Reich“ (Hermann Graml). Das gelang und hielt die Gläubigen in Zaum. „Ernste Konflikte, in denen die Kirchen die NS-Herrschaft in Frage gestellt hätten, wurden vermieden.“ (Hermann Graml)
Schließlich wäre noch der Verschwörerkreis des Putschversuchs vom 20. Juli 1944 zu nennen. Zwar lagen erste Anfänge noch vor Kriegsbeginn, aber die Attentatsplanung war doch nach langer Ruhe ein sehr spätes Bemühen aus der Aussichtslosigkeit des verlorenen Kriegs heraus und mitbestimmt von der Frage nach dem künftigen Umgang der Alliierten mit den deutschen Massenverbrechen. Es war ein allerletztes politisches Manöver vornehmlich Konservativer, hoffend, dass kurz vor Schluss noch ein Abkommen („Separatfrieden“) mit den Westalliierten gegen die Sowjetunion möglich sei und so eine bedingungslose Kapitulation verhindert werden könne. Das war unrealistisch. Man kommt zudem auch nicht daran vorbei, dass der elitäre Kreis um Stauffenberg und viele aus dem Umfeld keine Freunde bürgerlich-parlamentarischer Verhältnisse waren. Eine bürgerliche Demokratie als Nachfolgemodell, mit Parlament und Parteien, zu denen unvermeidlich auch linke Parteien gehören würden, das lehnte man strikt ab. Das gilt nicht weniger für den zweiten Kopf dieses Widerstands, den deutschvölkischen Politiker Goerdeler, der für ein autoritär-ständisches Herrschaftskonzept eintrat. Die NSDAP sollte als Partei fortexistieren dürfen und Juden als „Fremdbürger“ bei Aberkennung ihrer politischen Rechte auf ihre Ausreise in einen Judenstaat in Amerika warten dürfen. Goerdeler wollte die „Frage der Rassenmischung“ dem „gesunden Sinne des Volkes überlassen“. Gleichstellung und bürgerliche Demokratie waren keine Ziele des Putschs. Stauffenberg, zu Kriegsbeginn in Polen, fand „die Bevölkerung“ sei „ein unglaublicher Pöbel, sehr viele Juden und sehr viel Mischvolk“, „nur unter der Knute“ fühle dieser Pöbel sich wohl.4

Für die Region war das Attentatsdatum nur insofern von Bedeutung, als die ihm nachfolgende Verhaftungswelle auch hier umfangreich stattfand, ohne dass von entsprechenden Verschwörern auszugehen wäre.

Die regionalen Quellen

    Wie bereits bei dem Personenlexikon der regionalen NS-Akteure der VVN-BdA Siegerland-Wittgenstein war die archivalische Recherche als Quelle der Erkenntnis vorrangig. Dabei ging es vor allem um den Einblick in Prozess- und Entschädigungsakten. Hinzu trat die mediale Berichterstattung, zu der allerdings einschränkend zu sagen ist, dass dafür neben der NSDAP-Zeitung (bis 1943) nur die Siegener Zeitung zur Verfügung stand.
    Das war deshalb misslich, weil dieses Blatt eine sehr einseitige Quelle darstellt. Wiewohl in den Weimarer Jahren ohne enge Parteibindung platzierte es sich doch parteilich an der Seite der Organisationen des „vaterländischen Lagers“, mithin auch der dort gut integrierten NSDAP, und zwar so eng, dass die Herausgeber im Mai 1933 nicht säumten, ihre Zeitung selbstbewußt zum „Organ des nationalsozialistischen deutschen Staates und des unter Adolf Hitlers Führung erwachten Volkes“ auszurufen.5 Spätestens 1939 hatte sie dann mit Friedrich Alfred Beck einen wohlbekannten westfälischen Nazi als Chefredakteur. Als eine Zeitzeugin, die in journalistischer Unschuld authentisch berichten würde, wie es „wirklich“ war, scheidet die Zeitung bei quellenkritischer Perspektive also aus.
    Nichtrechte Blätter mit einer in etwa alternativen Berichterstattung wie die Siegener Volks-Zeitung der SPD waren seit 1933 verboten, und anders als ihre rechte Konkurrenz sind sie für die Zeit davor nur in wenigen Einzelexemplaren erhalten geblieben.
    Neben den genannten Quellen gingen zahlreiche Überlieferungssplitter aus regionaler Literatur, Unterlagen der VVN oder privaten Sammlungen usw. in die Biografien ein.

    Definitionen

      Wenn hier von „Widerspruch und Widerstand“ die Rede ist, dann liegt dem ein weiter Begriff von Opposition zugrunde. Es geht um eine Skala von Verhaltensmöglichkeiten in unterschiedlichen Graden der zeitlichen Dauer, der Intensität und der Organisiertheit, die vom punktuellen individuellen Widerspruch („Dissens“, „Nonkonformität“) im Alltag der „kleinen Leute“ bis zum organisierten, geordneten, langfristigen Kampf im Untergrund und in klandestinen Zusammenschlüssen reicht. Unter den Bedingungen der NS-Ordnung war dieses ganze Spektrum illegalisiert, also unter Strafe gestellt, und die handelnden Personen waren damit großen Risiken ausgesetzt.
      Das Bundesentschädigungsgesetz (BEG)6 machte 1953 Entschädigungen unter anderem davon abhängig, es müsse der Antragsteller belegen können, aus einer „grundsätzlichen Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus im Kampf gegen diesen gestanden“ zu haben. Das Gesetz war aus einer Diskussion hervorgegangen, in der populäre Ressentiments, darunter antisemitische, gegenüber Verfolgten von hohem Gewicht gewesen waren. Es setzte sich auf der Gesetzesebene mit neuen juristischen Instrumenten die inzwischen bereits eingeführte Praxis fort, den Kreis der anerkannten Verfolgten und potentiellen Anspruchsteller möglichst klein zu halten. „Zwischen der Gesamtzahl derer, die im Dritten Reich oder durch dieses diskriminiert, verfolgt oder ermordet, und der Zahl derer, die … als Verfolgte des Nationalsozialismus in Betracht gezogen wurden, herrscht eine erhebliche Diskrepanz.“7 Immer wieder wurden nun Ansprüche zurückgewiesen, indem Handlungsmotive als „menschliches Empfinden“, „Mitleid“, „persönliche Streitigkeiten“ usw. entpolitisiert wurden. Dem folgen wir hier nicht.
      Eine zeitliche Grenze errichtete das BEG mit dem 30. Januar 1933, dem Tag der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler, als frühestmöglichem Beginn eines Anspruchs. Das lief darauf hinaus, eine Gegnerschaft allein für jenen Zeitraum anzuerkennen, in dem sie nur noch unter größten Schwierigkeiten praktiziert werden konnte.
      Grundsätzlich ist einzuwenden, dass es dem Gang der Dinge wenig gerecht wird zu ignorieren, dass die Zeit ein Kontinuum ist und 1933 nicht nur für einen Bruch steht, sondern zugleich für Kontinuitäten. Der Hilchenbacher Seminarlehrer Walter Hüsken, der Siegener Kaufmann Theodor Ferber , der Siegener Verwaltungsangestellte Willi Kollmann , der Holzhäuser Schlosser Siegfried Betz standen mit ihrer Einstellung und mit ihren Handlungen vollständig im Kontext des Widerstands gegen die künftige Errichtung eines faschistischen Regimes, was sie bereits unter Weimarer Bedingungen gesellschaftlicher, politischer und/oder staatlicher (Willi Kollmann, 1932) Repression aussetzte und Siegfried Betz zum Opfer eines gezielten Mords (1932) machte.
      Der Blick soll auch auf jene fallen, die nach öffentlichem Widerstand gegen die faschistische Bewegung mit deren Etablierung in eine „innere Emigration“ eintraten (etwa Friedrich Neus, Ernst Stein) und schließlich auch auf solche Beteiligten, die einmal gegen die Nazi-Bewegung aufgetreten und nun bemüht waren, sich in Weiterführung vorausgegangener biografischer Erfolge aktiv als verlässliche Stützen des Regimes in die veränderten Verhältnisse einzugliedern (etwa Fritz Fries, Josef Balogh, Wilhelm Faust). Wie umgehen mit diesen vormaligen Nazi-Gegnern, die eine für jedermann sichtbare, eine öffentliche Wende zugunsten des Nazi-Regimes vornahmen und nach 1945 ein weiteres Mal abschwörten? Es wäre ein Bruch mit dem Verständnis von Widerspruch und Widerstand gewesen, solche Grenzfälle fortzulassen. Sie finden sich folglich sowohl hier wie auch in dem Personenlexikon der NS-Akteure.
      Dieses Verzeichnis von Biografien folgt also den unzureichend differenzierenden, eng gefassten juristischen und fachlichen Definitionen der 1950er Jahre nicht, wie sie leider bis heute lebendig geblieben sind, sondern setzt sich nachdrücklich davon ab.

      Die Region Siegerland-Wittgenstein

      • Das regionale Kräftefeld

      Die allgemeine Feststellung, dass nach der Machtübertragung und -festigung zwar weiterhin Mauern mit Parolen beschriftet, Flugschriften hergestellt und verteilt wurden, aber nur von wenigen, gilt bereits vor 1933 in besonderer Prägnanz für die Region Siegerland-Wittgenstein. Hier hatte mit den dezidiert völkisch-antisemitischen „Christlich-Sozialen“ (in der Region bis heute „Stoecker-Bewegung“ nach ihrer Führergestalt Adolf Stoecker, einem aufgrund seiner oft tumultuarischen Auftritte und radikalen Parolen reichsweit prominenten antisemitischen Politiker und Pfarrer) seit Kaisers Zeiten ein NS-Vorläufer die politische, soziale und kulturelle Hegemonie inne, die sich in den Weimarer Jahren auf die NSDAP verlagerte. Das deutete sich bereits 1929 mit dem Volksentscheid zum Youngplan an und spiegelte sich endgültig in dem Reichstagswahlergebnis von 1930.8

      Frontverlauf einer kommunalpolitischen Auseinandersetzung um die Frage der Verfassungsfeindlichkeit 1927: Zentrum, DDP, SPD, KPD vs. OB Alfred Fissmer, Bismarckjugend und „vaterländisches Lager“ (StA Siegen, D 118)

      Entsprechend untergewichtig standen im politischen Kräftefeld in Weimar die Gegenkräfte da. Mit im Siegerland 20,4% und in Wittgenstein 26,4% erzielte die SPD im heutigen Kreisgebiet 1928 ein durch die Jahre einsames Spitzenergebnis. Damit lag sie im Siegerland „nur“ 13,6% hinter der DNVP und war dort im Gesamtfeld der linken wie der moderat bürgerlichen Parteien auch einmal der Spitzenreiter. Im Wahlkampf hatte sie soziale Ziele und deren Finanzierung durch Aufrüstungsverzicht ganz nach vorne gesetzt. Da die neue, SPD-geführte Reichsregierung anschließend die angekündigte kostenlose Kinderspeisung zugunsten des im Wahlkampf von ihr entschieden abgelehnten Baus von Panzerkreuzern strich, lag das Wahlergebnis zwei Jahre später auch in Erinnerung an die Manöver von 1928 mit 12,9% im Siegerland und 20,4% in Wittgenstein wieder auf dem niedrigen Normalniveau.

      Reichstagswahlen 1928

      Bei den letzten demokratischen Wahlen im November 1932 waren – sieht man vom Zentrum mit seinem treuen katholischen Wahlvolk im städtischen Zentrum des Siegerlands und im Johannland (dort 14,2%; in Wittgenstein: 1,8%) ab – die bürgerlichen Mitteparteien auf Schwundgröße abgesunken. Sie hatten sich in einen Anpassungswettbewerb nach rechts begeben, was ihren Untergang beschleunigte. Die regionale Deutsche Demokratische Partei (DDP), die sich in dieser Entwicklung spaltete, ist ein gutes Beispiel. Im Siegerland gab es für die rechtsgewendete Neugründung Deutsche Staatspartei (DStP) im November 1932 0,3%, in Wittgenstein 1,9%. Für den linken Rest der DDP, die Radikaldemokratische Partei (RDP), sind eine Teilnahme und ein Ergebnis nicht feststellbar. Bei der Recherche zu den Biografien fiel jedoch auf, dass es sie und damit bürgerlichen Widerspruch in der Region tatsächlich gegeben hatte, offenbar in Winzgröße.
      Die sozialdemokratische bzw. kommunistische Linke war im November 1932 im Siegerland auf 11,3% bzw. auf 7,2%, in Wittgenstein auf 16,5% bzw. 4% geschmolzen. 46,5% der Siegerländer und 65,7% der Wittgensteiner Wähler entschieden sich für die NSDAP (Reich: 33,1%).
      Zu sehen ist, dass anders als in den großen industriellen Zentren des Reichs die linke Industriearbeiterschaft nur einen bescheidenen Teil der regionalen Arbeiterschaft und einen ausgesprochen geringen Teil der Arbeiter mit Leitungsfunktionen stellte. Die sozialistischen „freien“ Gewerkschaften standen nach Mitgliedern und Einfluss hinter den Siegerländer „christlichen“ an die nationalistische Stoecker-Bewegung angelehnten Gewerkschaften weit zurück. In den Betrieben im Siegerland, hieß es im März 1933 in einem Bericht des KPD-Bezirks, seien üblicherweise „die Meister, Vorarbeiter usw. entweder Nationalsozialisten oder Stahlhelm.“9 Unter diesen ungünstigen Bedingungen blieb die Ausstrahlung der linken Parteien auf bürgerliche Bündniskräfte schwach, auch wenn es neben Arbeitern einzelne sozialdemokratische Lehrer wie Hermann Engelbert und Wilhelm Faust oder den kommunistischen international bekannten Maler Adolf Küthe gab, der für seine Partei in Siegen kandidierte, in Bildungskreisen und medial jedoch völlig ignoriert wurde, so dass er mit seinen großen Erfolgen in der Siegerländer Gesellschaft kaum jemand bekannt gewesen sein dürfte.
      Zudem war die schwache Linke wie überall aufgespalten in die zwei sich einander bekämpfenden Flügel. Die jeweiligen politischen Konzeptionen, wie sie in der Region etwa durch den christlich-sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten und Unterbezirksvorsitzenden Fritz Fries einerseits und den kommunistischen Landtagsabgeordneten und Unterbezirksvorsitzenden Fritz Fränken andererseits vertreten wurden, unterschieden sich grundlegend auch in der Frage der NS-Gefahr und was dagegen zu tun sei. Sie mündeten in den NS-Jahren in weit auseinandergehende biografische Verläufe.
      Fries erklärte am 31. März 1933 im Stadtrat, mit der Machtübergabe beginne ein „nationales Rettungswerk“ und reichte in einer „versöhnlich gehaltenen Erklärung“ „allen die Hand“, die daran teilnehmen würden, um so „wieder“ „Friede und Wohlfahrt“ herbeizuführen.10 Am 7. April wurde er festgenommen und sechs Wochen im Zuchthaus Siegburg inhaftiert, bevor er auf Fürsprache eines Siegener Alten Kämpfers und höheren Funktionärs und eines OB, der gerade seine Parteimitgliedschaft beantragt hatte, wieder nach Hause durfte. Dort machte er sich als Handwerker mit einem Betrieb selbständig und erhielt von der Stadt, die an seine Firma auch Aufträge vergab, zudem das Mandat des Bunkerbeauftragten. Seine Firmenkollegen machten ihm zum Chef der Innung.
      Fränken war seit dem 8. März bis zum Jahresende im KZ Sonnenburg in „Schutzhaft“. Anschließend ging er in die Illegalität, dann nach Spanien zu den Internationalen Brigaden, wo er einen Unterarm verlor, um sich nach dem Sieg Francos dem französischen Widerstand anzuschließen.
      Anders als Fries ist Fränken im Siegerland und in Wittgenstein ein geschichtlicher Niemand. Eine einzige historiografische Erwähnung findet sich: in einem triumphierenden Rückblick von Anfang 1933 auf den geschlagenen „Bolschewismus“ im Siegerland in der Siegener Zeitung. Dort wird Fränken nicht wie die Gesamtheit seiner Partei als „bolschewistischer Mordbrenner und Wühler“ beschrieben, sondern mit einem gewissen Respekt als fähiger Vorsitzender, der „mit weicher Hand und zäher Beharrlichkeit“ den Unterbezirk erfolgreich geführt habe.11

      • Verfolgung: Formen und Betroffene

      1933/34 kam es in der Region zu mehreren Verhaftungswellen, darunter Gruppenfestnahmen, -anklagen und -verurteilungen. Von letzteren betroffen waren nahezu ausnahmslos Kommunisten und ihre Unterstützer. Zwischen dem 1. März und dem 22. Mai 1933 wurden vom Landrat des Kreises Siegen insgesamt 62 Festnahmen aus politischen Gründen registriert, 60 davon gegen KPD-Mitglieder. Bereits am 18. März 1933 musste die Bezirksleitung der KPD zum Unterbezirk Siegerland feststellen, dass „fast alle Funktionäre verhaftet“ seien. Bereits seit Monaten terrorisierten die Nationalsozialisten „auf Grund ihrer Stärke in diesem Gebiet“ die KPD und ihr Umfeld vor allem in den kleinen Ortschaften „in unglaublicher Weise“.12 Unter den Opfern waren mit Robert Jagusch ein Mitglied jüdischer Herkunft und mehrere Siegener und Berleburger KPD-Mitglieder aus Familien mit Sinti-Herkunft. Das ist deshalb bemerkenswert, weil diese Kommunisten zugleich einer der beiden aus Gründen der „Rasse“ verfolgten Minderheiten angehörten, so dass die Verfolgung sie doppelt traf. Mit ihrer politischen Mitgliedschaft stellten sie insofern eine Ausnahme dar, als – soweit dazu bislang jeweils etwas bekannt ist – die jüdische Bevölkerungsgruppe in der Region und die der Roma insgesamt im Reich politisch kaum in Erscheinung traten.
      Begründet wurden die Anklagen meist mit der Fortführung kommunistischen Widerstands, mit „Heimtücke“ und mit „Verächtlichmachung“ der NSDAP und ihrer Größen. Die Urteile waren zunächst zurückhaltend.
      Diese Form der Repression unterschied sich in Reichweite und Haltung deutlich vom Alltagsfaschismus der „Rollkommandos“, die über die Dörfer zogen. Hier ist eine Unterscheidung zwischen kommunistischen und sozialdemokratischen Opfern nicht zu erkennen, und Rache war ein starkes Motiv. Die Schläger begründeten ihre Gewaltausbrüche mit dem Widerstand ihrer Opfer vor der Ergreifung der Macht. Gustav Vitt, der Zeitungsverantwortliche der SPD zur Einleitung einer Prügelszene: „Paul Giesler rief: ‚Da sitzt ja das Schwein, das die ganzen Artikel gegen uns geschrieben hat.'“ Die Terrorgruppen begingen schwerste Misshandlungen und schreckten auch vor Mord und Todschlag nicht zurück (siehe etwa Emil Denker).
      Gleich 1933 kam es auch zu ersten politisch motivierten KZ-Einweisungen, die ebenso Mitglieder der beiden Richtungen in gleicher Weise trafen. Opfer öffentlicher Vorführung im Umzug durch den Ort und mit einem Schild vor der Brust wurden wiederholt einzelne abweichende Vertreter der lokalen bürgerlichen Prominenz.
      Von den als dumm und primitiv verachteten „Proleten“ und deren politischen Präferenzen setzte sich die bürgerliche Mitte traditionell mit ausgeprägtem Distinktionsbedürfnis ab. Sie bildete eine disparate soziale Mischung: von lohnabhängigen Mittelschichtlern aus Angestellten, Betriebs-, Werkmeistern und sonstigen mit kleinen oder größereren Privilegien Bevorrechtigten einerseits und selbständigem, immer aber existenzbedrohtem kleinen Mittelstand andererseits. Das war ohne große Abschläge das zeitgenössische Kleinbürgertum, aber diesem Amalgam wäre noch ein von vermeintlich höher angesiedelten „geistigen“ Interessen zusammengehaltenes schichtübergreifendes Bildungsbürgertum hinzuzufügen, das sich auf alle Fraktionen der Mittel- und schließlich auch der Oberschichten, also des Groß- und Geldbürgertums, verteilte.13
      Gemeinsamer Nenner dieser Mitte war neben Abstiegsängsten und Aufstiegshoffnungen die Vorstellung einer vermeintlich oder real sozial nach unten abgrenzenden nichtproletarischen Gruppenkultur mit einer eigentümlichen materiellen und mentalen Ausstattung in gehobener Qualität. Man schaute von einer „höheren Warte“ herab. In diese Selbstbeschreibung eingeschlossen war dann die Idee einer hoch entwickelten völkischen und rassischen Gemeinschaftlichkeit, begrifflich gefasst als „deutsche Volksgemeinschaft“.
      Dabei handelte es sich um eine rassistische Verkehrung menschenrechtlicher Egalität, wie die französische Revolution sie formuliert hatte. Diese Art von Gleichheit war aufs Engste verbunden mit rigorosen Grenzziehungen, Exklusionsregelungen und -praktiken gegenüber allem als nicht- und undeutsch Gewertetem. Aus ihrem „Deutschtum“ schlussfolgerten die Anhänger dieser Betrachtungsweise eine im Völkervergleich für den deutschvölkischen Gesamtverband wie für jeden einzelnen seit mythischen Zeiten geltende überragende Bedeutung. Mit dieser Vorstellungswelt waren weite Teile der gesellschaftlichen Mitte auf die ideologischen Angebote der Nazis gut eingestimmt.

      Realgymnasium Siegen („Gymnasium Am Löhrtor“), 1935, Oberschüler in HJ-Uniformen. Erst seit Ende 1936 war die HJ die einzige zugelassene Jugendorganisation, erst 1939 wurde der Beitritt verpflichtend.

      Klare Köpfe waren im Mittesegment Rarität. Dennoch gab es auch sie, vereinzelt. Solche bürgerlich-liberalen Solitäre kamen aus der linksliberalen Deutschen Demokratischen Partei, waren vielleicht der Deutschen Friedensgesellschaft verbunden wie der schon genannte Walter Hüsken, der Internationalen Frauenliga für Frieden und Freiheit wie die Siegener Katholikin Hedwig Finger oder einfach „unabhängige“ Einzelkämpfer wie etwa der unermüdliche Aufklärer Karl Ley. Zum Teil findet man sie nach 1945 in der Gründergeneration der regionalen FDP und der CDU. In dieser wurden freilich die ehemaligen Zentrumsleute, die sie waren, bald von Deutschnationalen verdrängt.
      Das Siegerland war zweifelsohne „eine Hochburg der Bekennenden Kirche in Westfalen“ (Volker Heinrich). Eine Hochburg einer wie auch immer gearteten politisch deutbaren Gegnerschaft aus kirchlichen Kreisen war es nicht. Die evangelische Kirche beschränkte auch in ihrem „bekennenden“ Teil „defensiv und unpolitisch“ ihren Widerspruch auf Innerkirchliches wie die Theologie, die Kirchenordnung oder die Sonntagsheiligung.14 Allerdings gingen einzelne Pfarrer darüber hinaus. Der kirchlich-institutionelle Umgang mit ihnen war widersprüchlich, die staatlichen Stellen blieben zurückhaltend und begnügten sich mit punktuellen Machtdemonstrationen. Dazu gehörte in zwei bekannten Fällen auch „Schutzhaft“ im KZ. Beziehungen von Familienmitgliedern in den Kreis um Heinrich Himmler bewirkten jeweils eine baldige Entlassung. Eine Ausnahme war Heinrich Neunobel, anfänglich ein NS-Sympathisant, dann ein Kritiker, der von 1940 bis 1942 inhaftiert war, dem die Uni Tübingen den Doktortitel aberkannte und der von der protestantischen Kirche aus ihrem Dienst entfernt wurde.
      Eine Ausnahme stellte auch der katholische Pfarrer Wilhelm Ochse dar, der erfolglos gegen die Folterungen von linken Systemgegnern im Braunen Haus durch SA und SS bei Oberbürgermeister Alfred Fissmer intervenierte und sich immer wieder zugunsten der Menschenrechte exponierte.
      Zu nennen wären in diesem Zusammenhang schließlich oppositionelle katholische Jugendliche 1944 am Weidenauer Gymnasium und in Netphen, die die sie beobachtende Polizei unter der Bezeichnung „Edelweißpiraten“ führte. Leider gehen aus der Überlieferung15 keine Namen hervor, so dass sie in die biografischen Skizzen nicht mit aufgenommen werden konnten.

      Auszug aus SD-Bericht, 14.2.1944, zu „Bandenbildung Jugendlicher, hier: ‚Edelweiss-Bande'“ im Siegerland16

      Eine nicht zu beugende kollektive Opposition von bekennenden Christen gab es abseits der Großkirchen mit den Internationalen Bibelforschern („Zeugen Jehovas“). Auch gegen sie kam es regional zu Einzel- und Gruppenanklagen und zu Inhaftierungen in Gefängnissen und Konzentrationslagern.
      Die gelegentlich oder im besonderen Fall dauerhaft Oppositionellen ergeben in der Summe durch die Jahre eine vielleicht nicht ganz so kleine Minderheit. Eine Gefahr für die politische Stabilität und den volksgemeinschaftlichen Zusammenhalt an der „Heimatfront“ ging jedoch bis in die letzten Tage des Regimes von ihnen nicht aus. Sie blieben stets unter Kontrolle, und zwar auch deshalb, weil es von meldebereiten Denunzianten wimmelte. Innerhalb ihrer Mitbürger bewegten Oppositionelle sich wie in Feindesland. Niemand war davor sicher, wegen irgendetwas angezeigt zu werden, so dass die Siegener Außenstelle der Dortmunder Gestapo mit einer kleinen Besetzung (durch die Jahre insgesamt neun Beamte bei 1939 allein ca. 150.000 Siegerländern) auskam und andererseits mancher Ortsgruppenleiter angesichts der Zahl der Meldungen und der für ihn dubiosen Motivlage Beschuldigungen von Nachbarn, Kollegen, Familienmitgliedern in den Papierkorb warf (Friedrich Neus).

      • Nach dem Ende des NS-Regimes

      Die von der NS-Bewegung wie auch von ihren Weimarer Bündnispartnern vertretenen völkischen Ideenkomplexe waren im NS-Staat konkurrenzlos gewesen und aus ihnen war im weiteren Verlauf die mörderische Praxis der Massenverbrechen erwachsen. Während das Regime militärisch geschlagen werden konnte und seine Verbrechen damit endeten, überlebten viele der ihnen zugrundeliegenden Überzeugungen – Überlegenheit einer geschlossenen kerndeutschen Hoch- und Höchstkultur gegen eine allem Osteuropäischen zugeordnete „polnische Wirtschaft“, „plündernde Russen“ und Seuchen einschleppende Menschen aus dem Osten,17 jüdische Geldgier und Schliche, Arbeitsscheu und Hang zum Diebstahl der „Zigeuner“, menschen- und staatsfeindliche „Bolschewisten“, Widernatürlichkeit der „warmen Brüder“ etc. pp. – unversehrt und nutzbar für neue Anwendungen. Im Wandel der deutschen Volksgemeinschaft zur deutschen Opfergemeinschaft konnten sie nach kurzer Schockstarre weiterhin als Drohfiguren und politisch-ideologische Bindemittel eingesetzt werden.
      Aus den Verfolgten waren zwar Befreite geworden, aber für viele von ihnen bedeutete das nur eine Reduzierung und kein Ende des Drucks, bevor dieser wieder zunahm, gesellschaftlich und zum Teil auch politisch. In die Welt der westdeutschen Restauration und des „Schlusstrichs“ passten diese Minderheiten mit ihren Verfolgungsgeschichten nicht gut hinein. Sie störten die inzwischen eintretende mehrheitsgesellschaftliche Ruhe und das vorherrschende Einverständnis, über „die schlimme Zeit“ sei zu schweigen.
      Das lässt sich auch an der westdeutschen Entschädigungspolitik ablesen. Sie war unter die großartige Überschrift „Wiedergutmachung“ gesetzt, ein angesichts der Dimension der Verbrechen völlig unangemessener Euphemismus und eine Wortwahl, gegen die nach Lea Fleischmann die Betroffenen sofort hätten „gerichtlichen Einspruch erheben müssen“,18 wurde Schritt für Schritt restriktiver und die Beteiligung Verfolgter zurückgefahren.
      1950 waren die Kreissonderhilfsausschüsse aufgelöst worden. Anfang der 1950er Jahre wurde den Landesverantwortlichen für „Wiedergutmachung“ Philipp Auerbach (Bayern), Curt Epstein (Hessen), Marcel Frenkel (NRW), Alphonse Kahn (Rheinland-Pfalz) und Ludwig Loeffler (Hamburg) der Stuhl vor die Türe gesetzt. Sie waren jeweils jüdischer Herkunft. Das ergab in der medialen und politischen Diskussion antisemitische Akzente und in zwei Fällen im Subtext deren oberflächlich kodierte Erweiterung auf die eingeführte NS-Formel „jüdisch-bolschewistisch“. 1952 mit dem nordrhein-westfälischen Anerkennungsgesetz (AG) und 1953 mit dem Bundesentschädigungsgesetz wurden die Konditionen für Verfolgte und Geschädigte zu deren Nachteil neu definiert.
      Vorausgegangen war 1951 ein Ausführungsgesetz zum Artikel 131 des westdeutschen Grundgesetzes („131er-Gesetz„), mit dem etwa 450.000 vormalige Angehörige des öffentlichen Dienstes aus der Nazizeit wiedereingestellt werden sollten. Es entsprach den politischen Bedürfnissen in einem seit den ausgehenden 1940er Jahren im Aufbau und Ausbau befindlichen Frontstaat des Kalten Kriegs und beinhaltete die „implizite Rechtfertigung der für den NS-Staat konstitutiven Frontstellung gegen den Osten“ (Perels),19 und zwar nicht nur im Außenverhältnis, sondern auch im Inneren gegen Kommunisten und den als deren „fellow travellers“ unter Verdacht Gestellten, also etwa Remilitarisierungsgegner (siehe z. B. Hedwig Finger oder Hans Labus). Es führte nicht zuletzt dazu, dass nach der Flucht vor möglicher Bestrafung und Herabstufung nun angezogen von den im Westen angebotenen beruflichen Möglichkeiten erneut NS-Belastete aus der DDR in den Westen wechselten und dieses Bevölkerungssegment nach Zahl und Bedeutung stärkten.
      Das alte Regime und sein westdeutscher Nachfolgestaat teilten als Grundgemeinsamkeit und Selbstverständnis die Gegnerschaft gegen Sozialisten, Kommunisten und deren angebliche Helfershelfer. Angesichts dieser Übereinstimmung war die grundgesetzlich vollzogene Übernahme zigtausender Mitglieder der bürgerlich-völkischen NSDAP in den Staatsdienst naheliegend, und zwar nicht nur wegen ihres „Expertentums“ als Lehrer, Richter, Polizei- oder Verwaltungsbeamte, sondern auch wegen ihrer sonstigen Überzeugungen und Sichtweisen. Darin eingeschlossen war auch der Inlandsgeheimdienst mit seinem 1950 gegründeten „Bundesamt für Verfassungsschutz“. Es führte deren Kampf gegen Linke und Linkes fort und konnte sich dabei auf die Mitarbeit und die Expertise zahlreicher ehemaliger SS-, SD- und Gestapo-Angehöriger stützen.20

      Das Gesetz privilegierte NSDAP-Mitglieder und -Parteigänger aller Sorten und Grade. Es „befriedete“, wie es später rechtfertigend heißen würde, viele der mit den frühen alliierten Säuberungsmaßnahmen Unzufriedene. Nun konnten in Westdeutschland die wiedereingestellt werden, die nach der Machtübergabe von der Verdrängung von Angehörigen der jüdischen Minderheit, von Linken und von anderen Unerwünschten aufgrund des NS-Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums profitiert hatten und die von den alliierten Behörden 1945/46 noch als Träger einer verderblichen Kontinuität entfernt worden waren. Auf allen gesellschaftlichen, politischen und staatlichen Ebenen vollzogen sich vor dem beschriebenen Hintergrund umfassend und massenhaft Rehabilitation und Reintegration der NSDAP-Mitgliedschaft, deren Dichte pro Flächeneinheit seit 1945 durch zahlreichen Zuzug aus dem Osten höher war als vorher. Die in der Gesellschaft kursierende Auffassung, es sei „nicht alles schlecht“ gewesen, fand, wie es aussah, eine staatliche Anerkennung. Für NS-Verfolgte und ihre Lebenssituation wurde es schwieriger, für ehemalige Verfolger einfacher.
      Wie im Großen so im Kleinen: Leiter des für Rückerstattungen zuständigen Wiedergutmachungsamts beim Landgericht Siegen war schon 1949 der ehemalige Landgerichtsdirektor am Sondergericht Wien und Kriegsgerichtsrat Berthold Werner. Am LG Siegen hatte er, wie die Siegener Zeitung schrieb, „den gütlichen Ausgleich“, nämlich zwischen den nach den Pogromen 1938 und den Deportationen Beraubten einerseits und „ihren Rechtsnachfolgern“ andererseits zu vermitteln.21 Zugleich war er Vertreter des öffentlichen Interesses im Anerkennungsausschuss für NS-Verfolgung. Leiter des Amts für Wiedergutmachung in Siegen, das berufliche, körperliche und seelische Schädigungen zu kompensieren hatte, war der Alte Parteigenosse Wilhelm Langenbach, der erst etwa zehn Jahre zuvor noch reichsweit in der Zeitschrift „Volk und Rasse“ zu bedenken gegeben hatte, dass bei allem Sterilisieren die „asozialen Schädlinge“ doch leider „selbst nach wie vor am Leben bleiben und noch auf Jahrzehnte hinaus der Gesamtheit zur Last fallen“ würden.22
      Ebenfalls seit 1949 lagen der Hauptanteil der regionalen Historiografie zur Nazi-Zeit und der mediale Umgang mit ihren prozessualen und sonstigen Folgen bei der bis dahin als NS-belastet nicht zugelassenen, nun wieder erscheinenden Siegener Zeitung und anderen Publikationen des sie herausgebenden Verlags. Der erste Nach-NS-Chefredakteur war ein vormaliges Partei- und SS-Mitglied, später selbst Verleger: von Heimat- und von geschichtsrevisionistischer Literatur. Aus den Entnazifizierungsverfahren waren die beiden geschäftsführenden Verlagseigner Johannes Rothmaler und Fritz Vorländer als, wie es geheißen hatte, „NS-Gegner“ hervorgegangen. Der Vorsitzende des zuständigen Berufungsausschusses (wie auch des Siegener Hauptausschusses) war ein ortsfremder Schneider gewesen, der sich mit gleich zwei Parteibüchern und einem Professorentitel ausgestattet hatte, was zum eingangs dargestellten Gang der regionalen Entnazifizierung als einer Farce nicht schlecht passt.
      Auch diesen postnationalsozialistischen Teil der regionalen Geschichte dokumentieren viele der hier wiedergegebenen Biografien.

        Anmerkungen

      1. Bezogen auf die Region Siegerland-Wittgenstein siehe das Regionale Personenverzeichnis der VVN-BdA und die dortigen Angaben zu den Entnazifizierungen. [zurück]
      2. Vgl.: Michael Wildt, Volksgemeinschaft als Selbstermächtigung. Gewalt gegen Juden in der deutschen Provinz 1919 bis 1939, Hamburg 2007. [zurück]
      3. Hermann Graml, Widerstand, in: Wolfgang Benz/Hermann Graml/Hermann Weiß (Hrsg.), Enzyklopädie des Nationalsozialismus Berlin 1997, S. 309-321, hier: S. 312; dort auch die nachfolgenden Zitierungen. [zurück]
      4. Otto Langels, Hitler-Attentat am 20. Juli 1944. So antisemitisch war der militärische Widerstand, in: Deutschlandfunk Kultur, Aus der jüdischen Welt, 22.7.2019; Karl Heinz Roth, Reaktionäre Neuordnung, Teil II, in: junge Welt, 22.7.2019, S. 12f. [zurück]
      5. Siehe: Erklärung!, in: Siegener Zeitung, 27.5.1933. Es kam zu einem Konflikt mit der offiziellen Parteizeitung National-Zeitung, in dessen Ergebnis die Verleger einen Rückzieher machen mussten. [zurück]
      6. Eigentlich: „Bundesergänzungsgesetz zur Entschädigung von Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung“ (BErG), das einem „Bundesentschädigungsgesetz“ 1956 erst vorausging, aber in der Literatur dennoch wegen seiner grundlegenden Bedeutung allgemein nicht als BErG, sondern als BEG firmiert. [zurück]
      7. Constantin Goschler, Nachkriegsdeutschland und die Verfolgten des Nationalsozialismus, in: Hans-Erich Volkmann (Hrsg.), Ende des Dritten Reiches – Ende des zweiten Weltkrieges. Eine perspektivische Rückschau, München/Zürich 1995, S. 317-342, hier: S. 318. [zurück]
      8. Siehe das Ergebnis des Volksentscheids „Young-Plan und Kriegsschuldlüge“ vom 22.12.1929 im Siegerland und der Reichstagswahl vom 24.4.1930 im gesamten heutigen Kreisgebiet, in: Ulrich Friedrich Opfermann, Siegerland und Wittgenstein im Nationalsozialismus. Personen, Daten, Literatur, Siegen 2001, 2. Aufl., S. 174, 176. [zurück]
      9. Bundesarchiv Berlin, RY 1/I 3/20/44, Bericht über den Unterbezirk Siegerland im Gesamtbericht des Bezirks Niederrhein an das ZK der KPD, 18.3.1933. [zurück]
      10. Zit. nach: Siegener Zeitung, 1.4.1933. [zurück]
      11. Siegfried Kaiser, Der Kommunismus im Siegerland, in: Siegener Zeitung, 5.4.1933. [zurück]
      12. Alle Angaben in diesem Absatz: Bundesarchiv Berlin, RY 1/I 3/20/44, Bericht über den Unterbezirk Siegerland im Gesamtbericht des Bezirks Niederrhein an das ZK der KPD, 18.3.1933; LA NRW, Abt. Westf., Kreis Siegen, Nr. 1.839, Lagebericht des Landrats, 29.5.1933. [zurück]
      13. Ulrich Friedrich Opfermann, Bildungsbürgerlichkeit, Heimatkunst, völkische Politik. Zum Siegerländer Kunstverein der 1920er Jahre, in: Siegener Beiträge. Jahrbuch für regionale Geschichte 19 (2014), in: Siegener Beiträge 19 (2014), S. 155-181. [zurück]
      14. Volker Heinrich, Der Kirchenkreis Siegen in der NS-Zeit (Beiträge zur Westfälischen Kirchengeschichte, Bd. 13), Bielefeld 1997, S. 256, 258. [zurück]
      15. Reinhard Häußler, Kontinuität und Gleichschaltung (1933 bis 1945), in: 75 Jahre Höhere Schule in Weidenau Festschrift zur 75-Jahr-Feier des Fürst-Johann-Moritz-Gymnasiums Siegen-Weidenau, o. O. (Siegen) o. J. (1989), S. 25-38; Hans Klappert, Widerstand gegen NS-Regime in der Stadt Siegen durch Gruppe „Quark“ der Edelweißpiraten“. Fluchthilfe gelang trotz Schußwechsel mit SS-Rollkommando, in: Westfälische Rundschau, 15.7.1989. [zurück]
      16. Hessisches Hauptstaatsarchiv, Best. 483, Nr. 11.266. [zurück]
      17. Siehe etwa eine öffentliche Rede 1946 des durch die Britische Militärverwaltung zum Regierungspräsidenten berufenen Fritz Fries, in: Manfred Zabel, Die Heimatsprache der Begeisterung. Ausgewählte Reden und Schriften von Fritz Fries, Siegen 1990, S. 90. [zurück]
      18. Zit. nach: Hans Günter Hockerts, Wiedergutmachung in Deutschland, eine historische Bilanz 1945-2000, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 49 (2001), H. 1, S. 167-214, hier: S. 168. [zurück]
      19. Joachim Perels, Die Übernahme der Beamtenschaft des Hitler-Regimes. Benachteiligung der Entlassenen und Privilegierung der Amtsinhaber der Diktatur, in: Kritische Justiz, 2004, H. 2, S. 186-193, hier: S. 188. [zurück]
      20. Constantin Goschler/Michael Wala, „Keine neue Gestapo“. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und die NS-Vergangenheit, Reinbek 2015 [zurück]
      21. Siegener Zeitung, 2.12.1949. [zurück]
      22. Wilhelm Langenbach, Die Gefahr der Asozialen!, in: Volk und Rasse. Illustrierte Monatsschrift für deutsches Volkstum, H. 1, 1939, S. 19. [zurück]

       

       

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